ID Austria

Der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria endete mit 04. Dezember, somit startet der reguläre Betrieb der ID Austria mit 05. Dezember 2023.

Was ist die ID Austria?

  • Weiterentwicklung der Handysignatur
  • Digitaler Identitätsnachweis
  • Schlüssel zu sicheren digitalen Services

Voraussetzungen:

  • ab dem 14. Lebensjahr
  • Smartphone mit der App „Digitales Amt“
  • aktivierte Gesichtserkennung bzw. Fingerabdruck- Funktion auf dem Smartphone
  • Lichtbildausweis
  • aktuelles Passfoto (dieses ist bei Neubeantragung der ID Austria ohne Handysignatur sowie bei einer Aufwertung von der Basisfunktion auf die Vollfunktion notwendig und zur Registrierungsbehörde mitzubringen)

Wie funktioniert die Erstregistrierung?

Ist noch keine ID Austria vorhanden, kann sie für österreichische Staatsbürger bei einer Registrierungsbehörde (BH, Gemeinde, Finanzamt) ausgestellt werden.
Bei Beantragung in der Gemeinde muss allerdings ein Hauptwohnsitz bestehen.

Nicht-Österreichische Staatsbürger müssen sich an die Landespolizeidirektion in Linz wenden.

Wie funktioniert die Umstellung von Handy-Signatur auf ID Austria?

ID Austria mit Vollfunktion:
Für Nutzer, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z. B. durch Gemeinde, FinanzOnline, BH), ist ein Online-Umstieg auf ID Austria mit Vollfunktion ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung per App “Digitales Amt” möglich. Die Vollfunktion kann jederzeit selbst verlängert werden und ermöglicht zusätzlich die Ausweisfunktion. Mit der Vollversion kann man auch die App "eAusweise" nutzen, also etwa den digitalen Führerschein oder digitalen Altersnachweis. 

Hier gibt es eine Erklärung und ein Video zur Umstellung von Handy-Signatur auf ID Austria mit Vollfunktion.

ID Austria mit Basisfunktion:
Wenn die Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde (z. B. durch A1, Post, Bank, Sozialversicherung), kann selbst nur auf eine ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Die Basisfunktion bietet die selben Funktionen wie die Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich.
Die Handy-Signatur kann über einen Online-Prozess bzw. die App Digitales Amt auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei wird die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, kann aber nicht mehr verlängert werden. Daher wird die Aufwertung auf ID Austria mit Vollfunktion vor Ende der Zertifikatslaufzeit empfohlen. Die Aufwertung auf eine Vollfunktion kann über eine Registrierungsbehörde (Gemeinde, Finanzamt, BH) durchgeführt werden.

Hier gibt es eine Erklärung zur Umstellung von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion.

Wichtige Informationen:

Eine Handy-Signatur kann bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit auf ID Austria umgestellt werden. Die ID Austria übernimmt dabei ihre restliche Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeitsdauer kann unter a-trust.at/konto eingesehen werden. Eine abgelaufene Handy-Signatur kann jedoch weder verlängert noch umgestellt werden.

Wer in Zukunft einen Reisepass/Personalausweis beantragt, wird automatisch eine ID Austria erhalten, sofern das nicht ausdrücklich abgelehnt wird.

Häufige Fragen

Serviceline:
Telefonische Serviceline unter +43 1 71123 – 884466
Montag bis Freitag, 08:00 - 16:00 Uhr bzw. buergerservice.oegv@brz.gv.at